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OLG Koblenz, 20.04.1989 - 1 Ws 194/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer …
Denn für den Fall, dass ein mögliches Nachverfahren eröffnet werden könnte, das Verfahren weitergeführt wird oder weitere, möglicherweise sogar von Amts wegen zu treffende (Haft-) Entscheidungen nicht auszuschließen sind, die dann wieder von der 8. Strafkammer in gleicher Besetzung getroffen werden müssen (vgl. dazu unter 2), muss der Betroffene zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens die Möglichkeit haben, Richter vorausschauend abzulehnen, die auch in der Zukunft für Entscheidungen in seiner Sache erneut zuständig sind bzw. bleiben (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20.04.1989 - 1 Ws 194/89, NStE Nr. 2 zu § 25 StPO). - OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
Nachträgliche Richterablehnung: Fehlen der normativen Beschwer als besonderer …
Insoweit sind die Fälle verspäteter bzw. verfrühter Ablehnungsanträge so zu behandeln, wie die Fälle, in denen ein Ablehnungsgesuch gegen einen von vornherein nicht mit der Sache befassten Richter erhoben wird (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 24. September 1998, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. April 1989, Az.:1 Ws 194/89, NStE Nr. 2 zu § 25 StPO).